Menschenrecht vor Bergrecht

Wer wir sind

Wir sind Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die im Umfeld des Braunkohletagebaus Garzweiler II leben und dort tief verwurzelt sind. Uns eint der starke Wille, den Wahnsinn der Vernichtung unserer Heimat für Braunkohle für immer zu beenden.

In unserer Gemeinschaft sind neben Menschen aus den bedrohten Ortschaften auch Anwohner*innen aus Grubenranddörfern, denen der Erhalt ihres angestammten Umfeldes sehr am Herzen liegt und die es unerträglich finden, über Jahrzehnte hinweg dem Sterben in der unmittelbaren Nachbarschaft hilflos zusehen zu müssen.

Wir alle wollten nicht weiter hinnehmen, dass unsere Häuser, unsere Gärten und fruchtbaren Ackerflächen, unsere Kulturdenkmäler, sprich unsere gesamte Vergangenheit, für klimaschädliche Braunkohle vernichtet wird.

Darum haben wir uns nach vielen gemeinsamen Gesprächen dazu entschieden eine Solidargemeinschaft zu gründen, um uns gegenseitig zu unterstützen, denn als Einzelperson ist es leider schier unmöglich sich dem durch RWE ausgeübten Druck zu widersetzen. Ebenso können die meisten Menschen die für einen Prozess notwendigen finanziellen Mittel nicht alleine aufbringen. Doch gemeinsam werden wir die Kraft entwickeln, diesem zerstörerischen und menschenverachtenden System endlich ein Ende zu setzen.

Was wir wollen

Wir wollen unser Zuhause behalten

Wir wollen und werden unser Zuhause nicht verlassen, weil wir es lieben. Die Dörfer, die für den Braunkohleabbau zerstört werden sollen, sind unsere Heimat.

Wir von hier kämpfen für unser Zuhause und unsere Dörfer. Wir werden in unseren Häusern wohnen bleiben und wir sind bereit vor Gericht zu ziehen

Wir wollen Klimaschutz für alle

Wir wollen dass das Klima geschützt wird und der Tagebau Garzweiler II nicht nach den Plänen von RWE weitergeführt wird.

Wir finden es ungeheuerlich, dass in Deutschland immer noch Enteignungen für Braunkohle stattfinden sollen – und das zu Zeiten des Klimawandels! Das muss aufhören, nicht nur hier in NRW.

Klimaschutz ist im Interesse der Allgemeinheit, Enteignungen für Braunkohle sind es nicht: Enteignungen für Kohle sind in Zeiten des Klimawandels verfassungswidrig und nicht mehr zu rechtfertigen.

Wir wollen eine konsequente Energiewende

Wir wollen den Kohleausstieg. Seit Jahren wird uns von der Regierung eine Energiewende versprochen, der Kohleausstieg ist längst beschlossen. Doch anstatt diesen endlich konsequent durchzusetzen, sollen wir enteignet werden, damit unsere Dörfer für klimaschädliche Braunkohle vernichtet werden können.

Wir wollen Menschenrecht statt Bergrecht

Wir wollen, dass die Landesregierung NRW endlich die Interessen ihrer Bürger*innen vertritt, statt für die Interessen von Konzernen einzutreten.

Wir fordern, dass Deutschland Menschen- und Grundrechte einhält. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen grundlegenden Rechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen.

Und aus all diesen Gründen…

… haben wir RWE aufgefordert, verbindlich zu erklären, keine weiteren Dörfer mehr für die Tagebauerweiterung zu zerstören. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, werden wir uns auch mit rechtlichen Mitteln wehren.

Dann wollen wir die rechtlichen Fragen anhand eines Grundstücks gerichtlich klären lassen, das an der Ostgrenze von Keyenberg Richtung Tagebau liegt. Kann es nicht durch eine Erklärung von RWE erhalten werden, so werden wir dieses Grundstück mit rechtlichen Mitteln verteidigen. Wir werden nicht mit RWE über den Verkauf des Grundstücks verhandeln. Dies haben wir schriftlich mitgeteilt und auch die Landesregierung sowie die Bezirksregierung Arnsberg hierüber informiert.

RWE ist unserer Forderung, die Dörfer zu verschonen, nicht nachgekommen. Nun sind wir für alles Weitere davon abhängig welche Schritte RWE geht. Wollen sie den Tagebau wie geplant erweitern, müssen sie das Grundabtretungsverfahren über unser Grundstück einleiten. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg in diesem Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass wir zugunsten von RWE enteignet werden dürfen, so haben wir angekündigt, uns rechtlich hiergegen zu wehren. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob die Enteignung recht- und verfassungsmäßig ist.

Wir haben derzeit leider keine andere Möglichkeit, eine Klärung über die zugrundeliegenden Rechtsfragen herbeizuführen. Diese betreffen die Rechtmäßigkeit von Enteignungen für Kohle in Zeiten des Klimawandels und Kohleausstieg.

Neuigkeiten

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen und Statements von der Gemeinschaft „Menschenrecht vor Bergrecht“ sowie alle Neuigkeiten zu den gegangenen Schritten.

23.4.2020 Warten. Dies beschreibt unseren Zustand in den letzten Monaten wohl am besten. Warten auf das Verfahren zur Enteignung unseres Gemeinschaftsgrundstücks, die von RWE in Form eines Grundabtretungsantrags gestellt werden muss. Warten auf ein Wunder aus der Landespolitik. Die Aufforderung während der Corona-Pandemie zu Hause zu bleiben, ist bitter-süß, wenn das eigene Zuhause bedroht ist. Die Kohlebagger arbeiten sich stetig auf unsere Dörfer zu. Zuhause bleiben – oh ja, das würden wir gerne! Wir warten.

19.11.2019 Leider ignoriert RWE unsere Forderung, in Zeiten der Klimakrise und des beschlossenen Braunkohleausstiegs, von Enteignungen und der weiteren Zerstörung unserer Dörfer abzusehen. Eine Klärung vor Gericht ist nun unausweichlich. RWE hat uns als Reaktion auf unsere Forderung ein Ankaufangebot für unser gemeinschaftliches Grundstück gemacht. Dies haben wir mit einem anwaltlichen Schreiben offiziell abgelehnt und werden es jetzt auf das Grundabtretungsverfahren und notfalls die gerichtliche Klärung ankommen lassen müssen. Denn wie Konzernvertreter bereits in mehreren Interviews selbst angekündigt haben, muss RWE als nächsten Schritt nun die Enteignung unseres Grundstücks bei der dafür zuständigen Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Doch wir sind bereit für den Erhalt unsere Heimat zu kämpfen. Wir werden klären, ob solche Enteignungen heutzutage noch recht- und verfassungsmäßig sind.

19.11.2019 Pressemitteilung: „Menschenrecht vor Bergrecht verweigert Verkauf des Gemeinschaftsgrundstückes an RWE“

10.11.2019 Pressemitteilung: Unterstützung für “Menschenrecht vor Bergrecht” – Dr. Gregor Hagedorn und Carola Rackete setzen sich für die Dörfer ein

30.09.2019 Pressemitteilung „Wir bleiben!“ – Tagebaubetroffene werden ihr Zuhause nicht freiwillig verlassen“ 

30.09.2019 Brief der Gemeinschaft an RWE

Wie ihr uns unterstützen könnt

Wir als Solidargemeinschaft „Menschenrecht vor Bergrecht“ freuen uns über Unterstützung, damit wir mit langem Atem den Weg zur Klärung der rechtlichen Fragen beschreiten können. Es hilft uns sehr zu wissen, dass Menschen und Initiativen hinter uns stehen. Daher wollen wir einen großen Unterstützer*innenkreis aufbauen.

Darüber hinaus konnten wir einige Personen als Botschafter*innen gewinnen, die wir euch hier nach und nach kurz vorstellen möchten. Diese Unterstützung bedeutet uns viel – denn wir wissen, dass unsere Auseinandersetzung mit RWE lange dauern kann und uns auch weiterhin viel Kraft kosten wird.

Botschafterin Carola Rackete, Kapitaenin der Seawatch 3, Oekologin und Klimaaktivistin:

„Auf dem Mittelmeer habe ich gesehen, wie Menschen sterben, weil sie vor Krieg, Terror und Hunger, aber auch vor den Folgen der Klimakrise fliehen.
Die Braunkohletagebaue im Rheinland sind mitverantwortlich für die Klimakrise. Solidarisch stehe ich an der Seite der Menschen, die sich hier
lokal gegen die zerstörerischen Tagebaue engagieren und freue mich sie und ihren Widerstand besuchen zu können. Keine Familie darf mehr für den Abbau klimaschädlicher Braunkohle ihr Zuhause verlieren. Wir müssen sofort raus aus den Fossilen Energien.“

 

Statement von Dr. Gregor Hagedorn, Initiator von Scientists for Future:

„Wenn wir Klimaschutz wollen, müssen wir schnell handeln und einen Großteil der bekannten Steinkohle-, Braunkohle-, Erdöl- und Erdgasvorkommen im Boden lassen.“ so Gregor Hagedorn. „Jetzt noch Dörfer für Braunkohle abzubaggern ist eine Verletzung der Menschenrechte unserer eigenen Kinder; daher unterstütze ich Menschenrecht vor Bergrecht.“

 

 

Die Öffentlichkeit soll wissen, was heute noch im Namen der Braunkohle passiert. Helft uns, dass unser Anliegen bekannt wird und wir so immer mehr aus der Vereinzelung heraustreten; werde damit auch DU Teil vom Unterstützer*innenkreis.

So könnt ihr uns ideell unterstützen:

  • Zeigt Eure Solidarität im Netz: Folgt uns bei Twitter und Facebook und teilt unsere Posts. #AkteKeyenberg #WirBleiben

  • Erzählt Freund*innen, Nachbar*innen und Bekannten von unserer Solidargemeinschaft und macht so darauf aufmerksam, dass nach wie vor Dörfer für Braunkohle zerstört werden sollen.

  • Ladet uns für Infoveranstaltungen oder Diskussionsrunden ein – wir erzählen euch gerne aus unserer täglichen Erfahrung, was heute noch im Namen der Kohle geschieht.

In der Zukunft werden sicher noch viele weitere Möglichkeiten der Unterstützung dazu kommen. Eure Solidarität stärkt uns den Rücken. Dafür sagen wir schon jetzt: Danke!

So könnt ihr uns finanziell unterstützen:

Die kommende Zeit wird von uns viel abverlangen – am Ende nicht nur einiges an Nerven, sondern auch finanzielle Ausgaben. Zudem verstehen wir uns als umfassende Solidargemeinschaft. Wir haben uns dazu entschieden, mit unserem gemeinsamen Grundstück den Kampf gegen Enteignung zu führen. Gleichzeitig wohnen viele von uns in den bedrohten Dörfern und erhalten stetig Post von RWE mit der Aufforderung unsere Privathäuser begutachten zu lassen und letztlich zu verkaufen. Diesem Druck wollen wir gemeinsam entgegentreten und die dort entstehenden Kosten für z.B. anwaltliche Beratung gemeinsam tragen.

Gerade dafür benötigen wir jedoch eure Unterstützung. Wenn dir unser Anliegen ebenfalls am Herzen liegt und du auf der Suche nach einer Möglichkeit bist dies auszudrücken, kannst du uns gern mit einer finanziellen Schenkung erfreuen:

Kontoinhaber: Solidargemeinschaft, IBAN: DE59430609671062077200, GLS Bank

Da es sich bei unserer Gruppe nicht um eine gemeinnützige Organisation handelt, können wir leider keine Spendenbescheinigung ausstellen.

 

Unten seht ihr noch einige Botschaften von unserer Solidaritätswand, die im November 2019 beim Dorfspaziergang mit Carola Rackete entstand. Vielen Dank an alle, die dazu beigetragen haben.

 

Häufig gestellte Fragen

Trotz des geplanten Kohleausstiegs ist RWE der Meinung, dass noch mehr Kohle benötigt wird. Daher will der Kohlekonzern unsere Dörfer zerstören, um den bereits riesigen Tagebau Garzweiler bei Mönchengladbach zu erweitern. Im Gebiet Garzweiler II, also dem Gebiet, welches RWE für die Vergrößerung des Tagebaus nutzen will, sind noch etwa 740 Millionen Tonnen Kohlevorrat vorhanden. Wir sind der Meinung, diese sollten gar nicht mehr abgebaut werden mit Blick auf den Klimawandel.

Nein, RWE darf nicht einfach Dörfer wegbaggern. Wollen Menschen ihre Grundstücke nicht an RWE verkaufen, kann RWE bei der Behörde eine Enteignung beantragen. Die Enteignung im Bergrecht heißt „Grundabtretung“. Wird eine Grundabtretung rechtswirksam, so ist der Weg frei für RWE, komplette Dörfer dem Erdboden gleich zu machen, um an die Kohle darunter zu gelangen. Der Staat unterstützte bisher die Enteignungen und erteilt RWE die Erlaubnis dazu, da die Stromversorgung durch das Verbrennen von Kohle lange Zeit zur Sicherung des Allgemeinwohls über die Schicksale der betroffenen Menschen gestellt wurde.

Ob eine Grundabtretung rechtmäßig ergehen kann, richtet sich nach dem Bundesberggesetz und dem Grundgesetz. Wesentlich ist, dass nach dem Grundgesetz Eigentum nur dann enteignet werden kann, wenn dies aus zwingenden Gründen des überwiegenden Allgemeinwohlinteresses notwendig ist (so das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu Artikel 14 Absatz 3 S. 1). Daran fehlt es z.B., wenn das Vorhaben, für dessen Realisierung enteignet werden soll, nicht in jeder Hinsicht mit allen Rechtsvorschriften im Einklang steht. Hierzu zählen zum Beispiel auch Vorschriften des Umweltrechts.

Rechtliche Grundlage der Umsiedlung für den Kohleabbau ist das Bundesberggesetz. Nach diesem Gesetz kann auf Antrag von Bergbauunternehmen wie der RWE Power AG eine Grundabtretung, also eine Enteignung des Grundstücks und den damit verbundenen Bestandteilen, erfolgen. Das Berggesetz nennt als Allgemeinwohlgrund, der eine Enteignung legitimieren soll: insbesondere „die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen“.

Hierbei muss aber immer berücksichtigt werden, dass es sich bei einer Enteignung um einen schweren Eingriff in Grundrechte handelt. Auch der Klimawandel und damit die CO2-Emissionen aus der Verbrennung der Kohle müssen Berücksichtigung finden.

Für eine sichere Energieversorgung brauchen wir in Deutschland heute keine weitere klimaschädliche Kohle mehr – vielmehr sollte der Sektor der erneuerbaren Energien ausgebaut werden, um die Energieversorgung auch nach dem Kohleausstieg zu gewährleisten!

Bis zum Jahre 2018 wurden in Deutschland 372 Orte vollständig oder teilweise für den Braunkohletagebau zerstört. Mehr als 125.000 Menschen haben bereits ihr Zuhause wegen klimaschädlicher Braunkohle verloren. Das sind schon viel zu viele. RWE ist einer der größten Heimatfresser Deutschlands.

Sobald die Enteignung der Bewohner*innen endgültig bestätigt wurde, gehört einem das Grundstück nicht mehr. Das Kohleunternehmen kann das Grundstück dann räumen lassen.

Nachdem die zuständige Bergbehörde die Enteignung (bzw. Grundabtretung) ausgesprochen hat, können Betroffene gegen diese Entscheidung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht beklagen. Es kann oft sehr lange dauern, bis eine endgültige Klärung durch das Gericht erfolgt. Es ist schon passiert, dass Enteignungen als rechtswidrig erklärt wurden.

Wir haben RWE aufgefordert, verbindlich zu erklären, keine weiteren Dörfer mehr für die Tagebauerweiterung zu zerstören. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, werden wir uns auch mit rechtlichen Mitteln wehren.

Dann wollen wir die rechtlichen Fragen anhand eines Grundstücks gerichtlich klären lassen, das an der Ostgrenze von Keyenberg Richtung Tagebau liegt. Kann es nicht durch eine Erklärung von RWE erhalten werden, so werden wir dieses Grundstück mit rechtlichen Mitteln verteidigen. Wir werden nicht mit RWE über den Verkauf des Grundstücks verhandeln. Dies haben wir schriftlich mitgeteilt und auch die Landesregierung sowie die Bezirksregierung Arnsberg hierüber informiert.

Lenkt RWE nicht ein, sind wir für alles weitere davon abhängig welche Schritte RWE geht. Wollen sie den Tagebau wie geplant erweitern, müssen sie das Grundabtretungsverfahren über unser Grundstück einleiten. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg in diesem Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass wir zugunsten von RWE enteignet werden dürfen, so haben wir angekündigt, uns rechtlich hiergegen zu wehren. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob die Enteignung recht- und verfassungsmäßig ist.

Wir haben derzeit leider keine andere Möglichkeit, eine Klärung über die zugrundeliegenden Rechtsfragen herbeizuführen. Diese betreffen die Rechtmäßigkeit von Enteignungen für Kohle in Zeiten des Klimawandels und Kohleausstieg.

Für keine Entschädigung der Welt wollen wir unser Zuhause aufgeben. Daher kämpfen wir für unsere Grundrechte – notfalls auch vor Gericht. Wir glauben, dass Enteignungen nicht mehr im Allgemeininteresse sein können und wollen, dass ein Gericht dies bestätigt.

In Deutschland sind aber noch mehr Menschen von Enteignungen für klimaschädliche Projekte bedroht, neben dem rheinischen Revier auch in der Lausitz und im Leipziger Land. Wenn wir erfolgreich sind, könnte das auch ihnen helfen.

In Zeiten des Klimawandels stehen klimaschädliche Aktivitäten, wie die Energieerzeugung durch Braunkohle nicht mehr im Interesse der Allgemeinheit. Stattdessen kann heute ausreichend Energie über saubere Technologien erzeugt werden. Die juristische Grundlage für die Zerstörung unserer Dörfer durch RWE ist also nicht mehr gegeben. Wir ziehen daher notfalls vor Gericht, damit Deutschland Grundrechte beachtet, in diesem Fall das Recht auf Eigentum, welches durch die geplanten Enteignungen unserer Meinung nach verletzt wird.

Für das Grundstück, anhand dessen wir diese rechtlichen Fragen klären wollen, liegt noch kein Angebot oder Enteignungsantrag von RWE vor. Um nicht länger davon abhängig zu sein, wann RWE diese Schritte tatsächlich geht, ergreifen wir den rechtlichen Schritt der uns derzeit möglich ist. Wir fordern RWE auf, zu erklären, keine Enteignungen mehr zu beantragen und sollte dies nicht passieren, kündigen wir bereits an, für das Grundstück mit RWE nicht zu verhandeln. Damit kann RWE die Grundabtretung einleiten.

Wir wenden uns aber auch an die Landesregierung und die für die Grundabtretung zuständige Bezirksregierung Arnsberg. Denn dies ist auch eine politische Frage – die Landesregierung hat es bisher nicht geschafft, uns die Sicherheit zu geben, dass wir dank des Kohleausstiegs bleiben können.

Deutschland bekennt sich zur Einhaltung von Menschen- und Grundrechten. Enteignungen, die nicht im Allgemeininteresse erfolgen, verletzen das Recht auf Eigentum, das im z.B. im Grundgesetz verankert ist. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen Grundrechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen. Dafür steht kurz „Menschenrecht vor Bergrecht“!

Wir haben uns als Solidargemeinschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam für den Erhalt unserer Heimatdörfer zu kämpfen. Für unser ambitioniertes Vorhaben haben wir uns Unterstützung von Gleichgesinnten gesucht, die uns während dieser emotional belastenden Situation zur Seite stehen.

Zudem unterstützt uns die Umweltrechtsorganisation ClientEarth finanziell. Dies ist vor allem aufgrund der hohen Gerichtskosten, die ein solcher Fall bedeuten kann, wichtig.

Bereits zerstörte oder sich gerade in Zerstörung befindende Dörfer:

Reisdorf, Garzweiler, Priesterath, Stolzenberg, Elfgen in Grevenbroich, Belmen, Morken-Harff, Eprath-Tollhaus, Omagen, Königshoven, Otzenrath, Spenrath, Holz, Pesch, Immerath, Lützerath, Borschemich

Bedrohte Dörfer:

Berverath, Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich sowie die Holzweiler Höfe

Wir sind hier zu Hause und wollen nicht gehen! Einige von uns haben sich hier ihr eigenes kleines Paradies geschaffen oder sind seit Generationen im Dorf verankert und manche sind schlichtweg zu alt, um jetzt noch umzuziehen. Das eigene Zuhause aufzugeben, ist ein tiefer Einschnitt in das Leben und hinterlässt bei den meisten Wunden, die nie verheilen.

Viele der Dörfer waren und sind zudem geschichtsträchtig, z.B. Ursprungsort einiger historischer Funde und von regionalen Legenden:

  • So wurde zum Beispiel in Morken das Fürstengrab vom „Herrn von Morken“ aus dem 6. Jahrhundert gefunden. Zwar wurden die Funde gesichert, das Grab selbst ist jedoch unwiederbringlich zerstört.

  • Auch die das Stadtbild von Immerath prägende Immerather Mühle aus dem 17. Jahrhundert, wurde von RWE Power im Jahr 2018 abgerissen.

  • Borschemich: Die gut erhaltene Wasserburg „Haus Palant“, welche im Jahr 1600 wiederhergestellt wurde, hatte schon seit einigen Jahren durch die Sümpfung des Tagebaus kein Wasser mehr im Graben und wurde schließlich für den Tagebau abgerissen.

  • Keyenberg: Die Grundschule, die bereits 1606 urkundlich erwähnt wurde und im Jahr 1963 ein neues Gebäude erhielt, ist nun in Gefahr, für den Tagebau abgerissen zu werden.

  • Geschichtsträchtig war außerdem der Ort Epprath als Ursprungsort für die Legende vom „Werwolf von Epprath“, der Inspiration für zahlreiche Romane und Lieder lieferte.

RWE macht auch nicht vor Gotteshäusern halt. Die Argumentation: Wir nehmen die Kirchglocke ab und den Altar weg, dann ist das Gebäude nicht mehr heilig. So hat der Kohlekonzern schon zahlreiche Kirchen und Friedhöfe entweiht und zerstört:

  • In Borschemich wurde die katholische Kirche St. Martinus aus dem Jahr 1907 zerstört.

  • Bereits zerstört wurden auch religiöse Orte wie Klostergrund St. Leonhard bei Reisdorf, vermutlich aus dem Jahr 1484, welches lange Zeit Ziel der Prozessionen am Palmsonntag war.

  • Immerath: Anfang 2018 wurde der neuromanische „Immerather Dom“ der katholischen Pfarrei St. Lambertus in Erkelenz-Immerath aus dem Jahr 1891 durch die Erweiterung des Tagebaus zerstört.

  • Kuckum: Von der Zerstörung bedroht ist auch die neugotische Kirche Kuckums aus dem Jahr 1891.

  • Otzenrath: Die Katholische Pfarrkirche St. Simon und Judas Thaddäus war ein in Deutschland einzigartiges Bauwerk und bestand aus einem oktogonalen Kirchenschiff, in dem das Gewölbe nur von einer einzigen Säule aus Granit getragen wurde. Der Altarraum schloss sich östlich an das Oktagon an. Diese Baukörpergliederung war dem Aachener Dom nachempfunden. Auch diese Kirche musste dem Tagebau weichen.

  • Garzweiler: Ein gesamter jüdischer Friedhof musste „umgesiedelt“ werden.

  • Gräber von christlichen Friedhöfen, bei welchen die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, werden auf einen Friedhof im neuen Dorf umgebettet. Ältere Grabstätten werden zu einem Massengrab auf dem neuen Friedhof zusammengefasst.

Die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (sog. Kohlekommission) hat aus Klimaschutzgründen eine schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung empfohlen.

Dafür sollen schrittweise bis 2022 insgesamt 3,1 GW Braunkohlekraftwerkskapazitäten zusätzlich stillgelegt werden. Die notwendigen Kraftwerksstillegungen sollen im Rheinischen Revier erfolgen. Umweltverbände fordern daher, dass mindestens sieben Kraftwerksblöcke in Niederaußem und Neurath vom Netz genommen werden.

Zwischen 2023 und 2030 sollen stetig weitere Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von weiteren mindestens 6 GW den Markt verlassen. Als Abschlussdatum empfiehlt die Kohlekommission Ende 2038 (bzw. 2035). Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnten damit die Dörfer und der Hambacher Wald erhalten bleiben.

Nach wie vor besteht jedoch Ungewissheit über die möglichen Abschaltungen und was sie konkret für die Dörfer und für uns bedeuten würden, da sich bislang weder die Landes- noch die Bundesregierung für einen Erhalt unserer Dörfer ausgesprochen haben und das Kohleausstiegsgesetz auf sich warten lässt. In dieser Situation erscheint es uns so, als mache RWE besonders Druck, um bei uns Fakten zu schaffen.

Das Abschlussdatum soll erstmals 2023 hinsichtlich seiner Auswirkungen u.a. auf die Erreichung der Klimaziele überprüft und angepasst werden.

In einem Sondervotum haben vier Mitglieder der Kohlekommission bereits vor abschließender Abstimmung über den Kommissionsbericht zum Ausdruck gebracht, dass sie dieses späte Ausstiegsdatum nicht mittragen können, da im Sinne des Klimaschutzes der Kohleausstieg bis 2030 abgeschossen sein muss.

Uns haben die Empfehlungen der Kommission zum Kohleausstieg erst Hoffnung gemacht, doch es wurde schnell klar, dass sich für uns vor Ort erst einmal gar nichts ändert – wir bleiben weiter in Unsicherheit über unsere Zukunft.

Doch wir bekommen immer mehr Zuspruch. Im September 2019 hat sich z.B. die Gewerkschaft ver.di, in der auch die Beschäftigten in den Kohlekraftwerken organisiert sind, sich in Sachen Klimaschutz und Kohleausstieg wie folgt positioniert, und zwar „gegen die geplante Rodung des Hambacher Forsts sowie die generelle Zerstörung von Dörfern und Natur für den Braunkohleabbau.“

Die Kohlekommission bittet in ihren Empfehlungen die Landesregierungen, „mit den Betroffenen vor Ort in einen Dialog um die Umsiedlungen zu treten, um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden“. Zwar gab es eine Informationsveranstaltung, ein Dialog auf Augenhöhe im oben genannten Sinne hat aus unserer Sicht bislang noch nicht stattgefunden. Zudem möchten wir in unseren Orten bleiben, weil wir alles andere als soziale und wirtschaftliche Härte empfinden.

Der Abschlussbericht der Kohlekommission gibt keine ausdrücklichen Empfehlungen zu den bedrohten Dörfern, stellt jedoch Umsiedlungen in Frage. Dort ist die Rede von „…betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern von Tagebauen, die vom Tagebaubetrieb sowie gegebenenfalls von Umsiedlungen betroffen wären oder sind.“

Aus den fünf Erkelenzer Stadteilen Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich, und Berverath, die zur Erweiterung des Tagebaus abgerissen werden sollen, sind laut RWE noch 1.500 Personen von der Umsiedlung bedroht.

Den meisten Menschen werden alternative Wohnsiedlungen angeboten oder sogar neue Ortschaften gebaut, die oft den Namen ihres zerstörten Heimatdorfs tragen (zum Beispiel „Keyenberg-neu“). Dies soll verhindern, dass Ortsgemeinschaften durch den Tagebau auseinanderbrechen. Trotzdem können die neuen Ortschaften das alte Zuhause nicht ersetzen, da sie aus dem Boden gestampft werden und nicht jahrhundertelang historisch gewachsene Dörfer sind. Eine ehemaliger Keyenbergerin meinte: „Es fühlt sich an wie nach einem langen Urlaub, nach dem man endlich wieder nach Hause möchte. Aber es geht nicht – denn da ist kein zu Hause mehr!“

Hierbei gibt es zwei Szenarios:

  1. Eine Einigung mit RWE wird erzielt: Das bedeutet, dass RWE ein Angebot macht, welches Einwohner*innen eines der Betroffenen Dörfer nach Verhandlungen freiwillig annehmen können. Am Ende wird ein Vertrag mit RWE geschlossen und man verlässt gegen eine ausgehandelte Entschädigung sein Zuhause.

  2. Das Angebot von RWE wird abgelehnt: In diesem Fall muss RWE eine sogenannte „Grundabtretung“ beim zuständigen Bergamt beantragen. Wenn die Grundabtretung ausgesprochen und wirksam wird, müssen die Einwohner*innen RWE ihr Grundstück (ggf. mit Haus und jeglichen Bestandteilen, welche nicht vom Grundstück entfernt werden können) überlassen. Hierfür müssen die Einwohner*innen allerdings „angemessen“ entschädigt werden. Hinzu gibt es gesetzliche Regelungen, die allerdings nicht vorsehen, dass dem/der Umsiedler*in für den Abriss seines/ihres alten Hauses ein neues Haus zur Verfügung gestellt wird oder die Entschädigung hoch genug ist, dass neu gebaut werden kann.

Das langjährige Zuhause kann nicht einfach nachgebildet werden, es ist etwas Einmaliges. Einige Bewohner*innen haben in ihren alten Wohnorten auch Garten- oder Ackerflächen, die sie nur zum Teil im neuen Wohnort ersetzt bekommen. Oder das Zuhause ist aus anderen Gründen etwas Besonderes. Allerdings braucht aus unserer Sicht das Zuhause nicht einmal etwas besonders „Schönes“ sein, um dazu zu führen, nicht umziehen zu wollen. Die Umsiedlung kann das alte Lebensumfeld einfach nicht ersetzen. Neben einem wirtschaftlichen Verlust ist es vor allem unsere emotionale Bindung und unsere Erinnerungen an unsere Kindheit, unser erstes Kennenlernen mit unseren Partner*innen, unser ganzen Leben, die uns an unser Zuhause binden. Hinzu kommt, dass wir glauben, dass niemand mehr sein/ihr Zuhause für Kohle verlieren sollte.

Wir werden unser Zuhause nicht verlassen, weil wir es lieben. Jede*r von uns hat hierfür seine ganz persönlichen Gründe – fest steht aber: Für keine Entschädigung der Welt geben wir unser Zuhause auf! Deswegen wollen wir anhand eines Grundstücks einen Präzedenzfall schaffen.

Klimaschutz ist im Interesse der Allgemeinheit, Enteignungen für Braunkohle nicht: Wir sind mitten in einer globalen Klimakrise – doch noch können wir sie verhindern. Nicht die Versorgung mit klimaschädlicher Braunkohle, sondern Klimaschutz muss oberstes Gebot zum Schutz des Allgemeinwohls sein. Enteignungen für Kohle hingegen sind in Zeiten des Klimawandels nach unserer Meinung verfassungswidrig und nicht mehr zu rechtfertigen.

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Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

4     Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies von Drittanbietern. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

Die folgenden von uns genutzten Drittanbieter verwenden Cookies:

  • Polylang: Hierbei handelt es sich um ein Plugin, mit welchem wir die Webseite auf Englisch und Deutsch betreiben können. In den Cookies, die Polylang verwendet, werden die Spracheinstellungen des Benutzers gespeichert und beim nächsten Webseitenbesuch die ausgewählte Sprache erneut verwendet. Mehr Informationen zu Polylang finden Sie unter: https://polylang.pro/doc/is-polylang-compatible-with-the-eu-cookie-law/

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

5             Social Bookmarks

Auf unserer Webseite sind so genannte Social Bookmarks (bspw. von Facebook und Twitter) integriert. Social Bookmarks sind Internet-Lesezeichen, mit denen die Nutzer eines solchen Dienstes Links und Nachrichtenmeldungen sammeln können. Diese sind auf unserer Webseite lediglich als Link zu den entsprechenden Diensten eingebunden. Nach dem Anklicken der eingebundenen Grafik werden Sie auf die Seite des jeweiligen Anbieters weitergeleitet, d.h. erst dann werden Nutzerinformationen an den jeweiligen Anbieter übertragen.

6     Plugins und Tools

Für Zwecke der Optimierung unserer Webseite verwenden wir verschiedene Dienste, die im Folgenden dargestellt werden.

YouTube

Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.
Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.
Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

Google Web Fonts

Wir benutzen den Page Builder Elementor, der auf die verschiedenen Schriften von Google Fonts zurückgreift. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.