Häufig gestellte Fragen

Trotz des geplanten Kohleausstiegs ist RWE der Meinung, dass noch mehr Kohle benötigt wird. Daher will der Kohlekonzern unsere Dörfer zerstören, um den bereits riesigen Tagebau Garzweiler bei Mönchengladbach zu erweitern. Im Gebiet Garzweiler II, also dem Gebiet, welches RWE für die Vergrößerung des Tagebaus nutzen will, sind noch etwa 740 Millionen Tonnen Kohlevorrat vorhanden. Wir sind der Meinung, diese sollten gar nicht mehr abgebaut werden mit Blick auf den Klimawandel.

Nein, RWE darf nicht einfach Dörfer wegbaggern. Wollen Menschen ihre Grundstücke nicht an RWE verkaufen, kann RWE bei der Behörde eine Enteignung beantragen. Die Enteignung im Bergrecht heißt „Grundabtretung“. Wird eine Grundabtretung rechtswirksam, so ist der Weg frei für RWE, komplette Dörfer dem Erdboden gleich zu machen, um an die Kohle darunter zu gelangen. Der Staat unterstützte bisher die Enteignungen und erteilt RWE die Erlaubnis dazu, da die Stromversorgung durch das Verbrennen von Kohle lange Zeit zur Sicherung des Allgemeinwohls über die Schicksale der betroffenen Menschen gestellt wurde.

Ob eine Grundabtretung rechtmäßig ergehen kann, richtet sich nach dem Bundesberggesetz und dem Grundgesetz. Wesentlich ist, dass nach dem Grundgesetz Eigentum nur dann enteignet werden kann, wenn dies aus zwingenden Gründen des überwiegenden Allgemeinwohlinteresses notwendig ist (so das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu Artikel 14 Absatz 3 S. 1). Daran fehlt es z.B., wenn das Vorhaben, für dessen Realisierung enteignet werden soll, nicht in jeder Hinsicht mit allen Rechtsvorschriften im Einklang steht. Hierzu zählen zum Beispiel auch Vorschriften des Umweltrechts.

Rechtliche Grundlage der Umsiedlung für den Kohleabbau ist das Bundesberggesetz. Nach diesem Gesetz kann auf Antrag von Bergbauunternehmen wie der RWE Power AG eine Grundabtretung, also eine Enteignung des Grundstücks und den damit verbundenen Bestandteilen, erfolgen. Das Berggesetz nennt als Allgemeinwohlgrund, der eine Enteignung legitimieren soll: insbesondere „die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen“.

Hierbei muss aber immer berücksichtigt werden, dass es sich bei einer Enteignung um einen schweren Eingriff in Grundrechte handelt. Auch der Klimawandel und damit die CO2-Emissionen aus der Verbrennung der Kohle müssen Berücksichtigung finden.

Für eine sichere Energieversorgung brauchen wir in Deutschland heute keine weitere klimaschädliche Kohle mehr – vielmehr sollte der Sektor der erneuerbaren Energien ausgebaut werden, um die Energieversorgung auch nach dem Kohleausstieg zu gewährleisten!

Bis zum Jahre 2018 wurden in Deutschland 372 Orte vollständig oder teilweise für den Braunkohletagebau zerstört. Mehr als 125.000 Menschen haben bereits ihr Zuhause wegen klimaschädlicher Braunkohle verloren. Das sind schon viel zu viele. RWE ist einer der größten Heimatfresser Deutschlands.

Sobald die Enteignung der Bewohner*innen endgültig bestätigt wurde, gehört einem das Grundstück nicht mehr. Das Kohleunternehmen kann das Grundstück dann räumen lassen.

Nachdem die zuständige Bergbehörde die Enteignung (bzw. Grundabtretung) ausgesprochen hat, können Betroffene gegen diese Entscheidung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Es kann oft sehr lange dauern, bis eine endgültige Klärung durch das Gericht erfolgt. Es ist schon passiert, dass Enteignungen als rechtswidrig erklärt wurden.

Wir haben RWE aufgefordert, verbindlich zu erklären, keine weiteren Dörfer mehr für die Tagebauerweiterung zu zerstören. RWE ist dieser Forderung nicht nachgekommen. Nun sind wir für alles Weitere davon abhängig, welche Schritte RWE geht. Wollen sie den Tagebau wie geplant erweitern, müssen sie das Grundabtretungsverfahren über unser Grundstück einleiten. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg in diesem Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass wir zugunsten von RWE enteignet werden dürfen, so haben wir angekündigt, uns rechtlich hiergegen zu wehren. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob die Enteignung recht- und verfassungsmäßig ist. Darüber hinaus werden wir gegen das Anfang Juli 2020 verabschiedete Kohleausstiegsgesetz Verfassungsbeschwerde einreichen.

Für keine Entschädigung der Welt wollen wir unser Zuhause aufgeben. Daher kämpfen wir für unsere Grundrechte – notfalls auch vor Gericht. Wir glauben, dass Enteignungen nicht mehr im Allgemeininteresse sein können und wollen, dass ein Gericht dies bestätigt.

In Deutschland sind aber noch mehr Menschen von Enteignungen für klimaschädliche Projekte bedroht, neben dem rheinischen Revier auch in der Lausitz und im Leipziger Land. Wenn wir erfolgreich sind, könnte das auch ihnen helfen.

In Zeiten des Klimawandels stehen klimaschädliche Aktivitäten, wie die Energieerzeugung durch Braunkohle nicht mehr im Interesse der Allgemeinheit. Stattdessen kann heute ausreichend Energie über saubere Technologien erzeugt werden. Die juristische Grundlage für die Zerstörung unserer Dörfer durch RWE ist also nicht mehr gegeben. Wir ziehen daher notfalls vor Gericht, damit Deutschland Grundrechte beachtet, in diesem Fall das Recht auf Eigentum, welches durch die geplanten Enteignungen unserer Meinung nach verletzt wird.

Der Bundestag hat Anfang Juli 2020 das sogenannte Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz enthält eine Bestimmung (§ 48), die erhebliche Auswirkungen auf Menschen wie uns, die am Tagebau Garzweiler II leben, haben soll. Das Gesetz schreibt dem Tagebau Garzweiler II nämlich eine „energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit” zu.

Wir glauben, dass die Festlegung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit unsere Grundrechte verletzt (beispielsweise das Grundrecht auf Eigentum oder das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz) und daher verfassungswidrig ist. Mehrere Gutachten, wie das vom renommierten Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass ein Versorgungsengpass bei frühzeitiger Beendigung von Garzweiler oder Verschonung der Dörfer nicht droht. Vielmehr ist die Feststellung einer energiewirtschaftlichen Notwendigkeit von Garzweiler II nicht konform mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die Bundesregierung mit Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens eingegangen ist.

Deutschland bekennt sich zur Einhaltung von Menschen- und Grundrechten. Enteignungen, die nicht im Allgemeininteresse erfolgen, verletzen das Recht auf Eigentum, das im z.B. im Grundgesetz verankert ist. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen Grundrechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen. Dafür steht kurz „Menschenrecht vor Bergrecht“!

Wir haben uns als Solidargemeinschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam für den Erhalt unserer Heimatdörfer zu kämpfen. Für unser ambitioniertes Vorhaben haben wir uns Unterstützung von Gleichgesinnten gesucht, die uns während dieser emotional belastenden Situation zur Seite stehen.

Zudem unterstützt uns die Umweltrechtsorganisation ClientEarth finanziell. Dies ist vor allem aufgrund der hohen Gerichtskosten, die ein solcher Fall bedeuten kann, wichtig.

Bereits zerstörte oder sich gerade in Zerstörung befindende Dörfer:

Reisdorf, Garzweiler, Priesterath, Stolzenberg, Elfgen in Grevenbroich, Belmen, Morken-Harff, Eprath-Tollhaus, Omagen, Königshoven, Otzenrath, Spenrath, Holz, Pesch, Immerath, Lützerath, Borschemich

Bedrohte Dörfer:

Berverath, Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich sowie die Holzweiler Höfe

Wir sind hier zu Hause und wollen nicht gehen! Einige von uns haben sich hier ihr eigenes kleines Paradies geschaffen oder sind seit Generationen im Dorf verankert und manche sind schlichtweg zu alt, um jetzt noch umzuziehen. Das eigene Zuhause aufzugeben, ist ein tiefer Einschnitt in das Leben und hinterlässt bei den meisten Wunden, die nie verheilen.

Viele der Dörfer waren und sind zudem geschichtsträchtig, z.B. Ursprungsort einiger historischer Funde und von regionalen Legenden:

  • So wurde zum Beispiel in Morken das Fürstengrab vom „Herrn von Morken“ aus dem 6. Jahrhundert gefunden. Zwar wurden die Funde gesichert, das Grab selbst ist jedoch unwiederbringlich zerstört.

  • Auch die das Stadtbild von Immerath prägende Immerather Mühle aus dem 17. Jahrhundert, wurde von RWE Power im Jahr 2018 abgerissen.

  • Borschemich: Die gut erhaltene Wasserburg „Haus Palant“, welche im Jahr 1600 wiederhergestellt wurde, hatte schon seit einigen Jahren durch die Sümpfung des Tagebaus kein Wasser mehr im Graben und wurde schließlich für den Tagebau abgerissen.

  • Keyenberg: Die Grundschule, die bereits 1606 urkundlich erwähnt wurde und im Jahr 1963 ein neues Gebäude erhielt, ist nun in Gefahr, für den Tagebau abgerissen zu werden.

  • Geschichtsträchtig war außerdem der Ort Epprath als Ursprungsort für die Legende vom „Werwolf von Epprath“, der Inspiration für zahlreiche Romane und Lieder lieferte.

RWE macht auch nicht vor Gotteshäusern halt. Die Argumentation: Wir nehmen die Kirchglocke ab und den Altar weg, dann ist das Gebäude nicht mehr heilig. So hat der Kohlekonzern schon zahlreiche Kirchen und Friedhöfe entweiht und zerstört:

  • In Borschemich wurde die katholische Kirche St. Martinus aus dem Jahr 1907 zerstört.

  • Bereits zerstört wurden auch religiöse Orte wie Klostergrund St. Leonhard bei Reisdorf, vermutlich aus dem Jahr 1484, welches lange Zeit Ziel der Prozessionen am Palmsonntag war.

  • Immerath: Anfang 2018 wurde der neuromanische „Immerather Dom“ der katholischen Pfarrei St. Lambertus in Erkelenz-Immerath aus dem Jahr 1891 durch die Erweiterung des Tagebaus zerstört.

  • Kuckum: Von der Zerstörung bedroht ist auch die neugotische Kirche Kuckums aus dem Jahr 1891.

  • Otzenrath: Die Katholische Pfarrkirche St. Simon und Judas Thaddäus war ein in Deutschland einzigartiges Bauwerk und bestand aus einem oktogonalen Kirchenschiff, in dem das Gewölbe nur von einer einzigen Säule aus Granit getragen wurde. Der Altarraum schloss sich östlich an das Oktagon an. Diese Baukörpergliederung war dem Aachener Dom nachempfunden. Auch diese Kirche musste dem Tagebau weichen.

  • Garzweiler: Ein gesamter jüdischer Friedhof musste „umgesiedelt“ werden.

  • Gräber von christlichen Friedhöfen, bei welchen die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, werden auf einen Friedhof im neuen Dorf umgebettet. Ältere Grabstätten werden zu einem Massengrab auf dem neuen Friedhof zusammengefasst.

Aus den fünf Erkelenzer Stadteilen Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich, und Berverath, die zur Erweiterung des Tagebaus abgerissen werden sollen, sind laut RWE noch 1.500 Personen von der Umsiedlung bedroht.

Den meisten Menschen werden alternative Wohnsiedlungen angeboten oder sogar neue Ortschaften gebaut, die oft den Namen ihres zerstörten Heimatdorfs tragen (zum Beispiel „Keyenberg-neu“). Dies soll verhindern, dass Ortsgemeinschaften durch den Tagebau auseinanderbrechen. Trotzdem können die neuen Ortschaften das alte Zuhause nicht ersetzen, da sie aus dem Boden gestampft werden und nicht jahrhundertelang historisch gewachsene Dörfer sind. Eine ehemaliger Keyenbergerin meinte: „Es fühlt sich an wie nach einem langen Urlaub, nach dem man endlich wieder nach Hause möchte. Aber es geht nicht – denn da ist kein zu Hause mehr!“

Hierbei gibt es zwei Szenarios:

  1. Eine Einigung mit RWE wird erzielt: Das bedeutet, dass RWE ein Angebot macht, welches Einwohner*innen eines der Betroffenen Dörfer nach Verhandlungen freiwillig annehmen können. Am Ende wird ein Vertrag mit RWE geschlossen und man verlässt gegen eine ausgehandelte Entschädigung sein Zuhause.

  2. Das Angebot von RWE wird abgelehnt: In diesem Fall muss RWE eine sogenannte „Grundabtretung“ beim zuständigen Bergamt beantragen. Wenn die Grundabtretung ausgesprochen und wirksam wird, müssen die Einwohner*innen RWE ihr Grundstück (ggf. mit Haus und jeglichen Bestandteilen, welche nicht vom Grundstück entfernt werden können) überlassen. Hierfür müssen die Einwohner*innen allerdings „angemessen“ entschädigt werden. Hinzu gibt es gesetzliche Regelungen, die allerdings nicht vorsehen, dass dem/der Umsiedler*in für den Abriss seines/ihres alten Hauses ein neues Haus zur Verfügung gestellt wird oder die Entschädigung hoch genug ist, dass neu gebaut werden kann.

Das langjährige Zuhause kann nicht einfach nachgebildet werden, es ist etwas Einmaliges. Einige Bewohner*innen haben in ihren alten Wohnorten auch Garten- oder Ackerflächen, die sie nur zum Teil im neuen Wohnort ersetzt bekommen. Oder das Zuhause ist aus anderen Gründen etwas Besonderes. Allerdings braucht aus unserer Sicht das Zuhause nicht einmal etwas besonders „Schönes“ sein, um dazu zu führen, nicht umziehen zu wollen. Die Umsiedlung kann das alte Lebensumfeld einfach nicht ersetzen. Neben einem wirtschaftlichen Verlust ist es vor allem unsere emotionale Bindung und unsere Erinnerungen an unsere Kindheit, unser erstes Kennenlernen mit unseren Partner*innen, unser ganzen Leben, die uns an unser Zuhause binden. Hinzu kommt, dass wir glauben, dass niemand mehr sein/ihr Zuhause für Kohle verlieren sollte.

Wir werden unser Zuhause nicht verlassen, weil wir es lieben. Jede*r von uns hat hierfür seine ganz persönlichen Gründe – fest steht aber: Für keine Entschädigung der Welt geben wir unser Zuhause auf! Deswegen wollen wir anhand eines Grundstücks einen Präzedenzfall schaffen.

Klimaschutz ist im Interesse der Allgemeinheit, Enteignungen für Braunkohle nicht: Wir sind mitten in einer globalen Klimakrise – doch noch können wir sie verhindern. Nicht die Versorgung mit klimaschädlicher Braunkohle, sondern Klimaschutz muss oberstes Gebot zum Schutz des Allgemeinwohls sein. Enteignungen für Kohle hingegen sind in Zeiten des Klimawandels nach unserer Meinung verfassungswidrig und nicht mehr zu rechtfertigen.