Wir wollen Menschenrecht vor Bergrecht
Was wir wollen
Wir wollen unser Zuhause behalten
Wir wollen und werden unser Zuhause nicht verlassen, weil wir es lieben. Die Dörfer, die für den Braunkohleabbau zerstört werden sollen, sind unsere Heimat.
Wir von hier kämpfen für unser Zuhause und unsere Dörfer. Wir werden in unseren Häusern wohnen bleiben und wir sind bereit vor Gericht zu ziehen.
Wir wollen Klimaschutz für alle
Wir wollen dass das Klima geschützt wird und der Tagebau Garzweiler II nicht nach den Plänen von RWE weitergeführt wird.
Wir finden es ungeheuerlich, dass in Deutschland immer noch Enteignungen für Braunkohle stattfinden sollen – und das zu Zeiten des Klimawandels! Das muss aufhören, nicht nur hier in NRW.
Klimaschutz ist im Interesse der Allgemeinheit, Enteignungen für Braunkohle sind es nicht: Enteignungen für Kohle sind in Zeiten des Klimawandels verfassungswidrig und nicht mehr zu rechtfertigen.
Wir wollen eine konsequente Energiewende
Wir wollen den Kohleausstieg. Seit Jahren wird uns von der Regierung eine Energiewende versprochen, der Kohleausstieg ist längst beschlossen. Doch anstatt diesen endlich konsequent durchzusetzen, sollen wir enteignet werden, damit unsere Dörfer für klimaschädliche Braunkohle vernichtet werden können.
Wir wollen Menschenrecht statt Bergrecht
Wir wollen, dass die Landesregierung NRW endlich die Interessen ihrer Bürger*innen vertritt, statt für die Interessen von Konzernen einzutreten.
Wir fordern, dass Deutschland Menschen- und Grundrechte einhält. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen grundlegenden Rechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen.
Und aus all diesen Gründen…
… haben wir RWE seit September 2019 immer wieder aufgefordert, verbindlich zu erklären, keine weiteren Dörfer mehr für die Tagebauerweiterung zu zerstören.
RWE ist dieser Forderung, die Dörfer zu verschonen, nicht nachgekommen. Nun sind wir für alles Weitere davon abhängig, welche Schritte RWE geht. Wollen sie den Tagebau wie geplant erweitern, müssen sie das Grundabtretungsverfahren über unser Grundstück einleiten. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg in diesem Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass wir zugunsten von RWE enteignet werden dürfen, so haben wir angekündigt, uns rechtlich hiergegen zu wehren. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob die Enteignung recht- und verfassungsmäßig ist.
Wir werden nicht mit RWE über den Verkauf des Grundstücks verhandeln. Dies haben wir schriftlich mitgeteilt und auch die Landesregierung sowie die Bezirksregierung Arnsberg hierüber informiert.
Darüber hinaus hat der Bundestag Anfang Juli 2020 das sogenannte Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz enthält eine Bestimmung (§ 48), die erhebliche Auswirkungen auf Menschen wie uns, die am Tagebau Garzweiler II leben, haben soll. Das Gesetz schreibt dem Tagebau Garzweiler II nämlich eine „energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit” zu.
Wir glauben, dass die Festlegung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit unsere Grundrechte verletzt und daher verfassungswidrig ist.
Daher haben wir im September 2020 Verfassungsbeschwerde gegen das Kohlegesetz eingereicht, die das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht zur Entscheidung angenommen hat.
In der äußerst kurzen Entscheidungsbegründung hat das Gericht darauf verwiesen, dass eine rechtliche Klärung über eine Klage gegen noch ausstehende Enteignungsverfahren zu erhalten sei.
Obwohl wir dem Gericht mitgeteilt haben, dass wir RWE mehrfach dazu aufgefordert haben, die Enteignung unseres Gemeinschaftsgrundstückes einzuleiten, hat das BVerfG nun eine Vorabklärung der Verfassungswidrigkeit der „Lex Garweiler“ zunächst abgelehnt.
Wir werden den Kampf um unser Zuhause davon unbeeindruckt vor den Verwaltungsgerichten fortsetzen.
Auf unserer Startseite informieren wir regelmäßig über die neusten Entwicklungen.