Und aus all diesen Gründen…
… haben wir RWE im September 2019 aufgefordert, verbindlich zu erklären, keine weiteren Dörfer mehr für die Tagebauerweiterung zu zerstören.
RWE ist dieser Forderung, die Dörfer zu verschonen, nicht nachgekommen. Nun sind wir für alles Weitere davon abhängig, welche Schritte RWE geht. Wollen sie den Tagebau wie geplant erweitern, müssen sie das Grundabtretungsverfahren über unser Grundstück einleiten. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg in diesem Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass wir zugunsten von RWE enteignet werden dürfen, so haben wir angekündigt, uns rechtlich hiergegen zu wehren. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob die Enteignung recht- und verfassungsmäßig ist.
Wir werden nicht mit RWE über den Verkauf des Grundstücks verhandeln. Dies haben wir schriftlich mitgeteilt und auch die Landesregierung sowie die Bezirksregierung Arnsberg hierüber informiert.
Darüber hinaus hat der Bundestag Anfang Juli 2020 das sogenannte Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz enthält eine Bestimmung (§ 48), die erhebliche Auswirkungen auf Menschen wie uns, die am Tagebau Garzweiler II leben, haben soll. Das Gesetz schreibt dem Tagebau Garzweiler II nämlich eine „energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit” zu.
Wir glauben, dass die Festlegung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit unsere Grundrechte verletzt und daher verfassungswidrig ist.
Daher werden wir Verfassungsbeschwerde gegen das Kohlegesetz einreichen.
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